HERMANN PETERS

BESTATTUNGEN

KLUSETOR 27

59555 LIPPSTADT

TEL.: 02941-4411

FAX.: 02941-4444

Tritt der Trauerfall in einem Krankenhaus ein, verständigen Sie bitte das Bestattungsunternehmen, das Formale wird für gewöhnlich durch die Krankenhausverwaltung erledigt.

Bei einem Haussterbefall verständigen Sie bitte den Hausarzt oder den notdiensthabenden Arzt zur Todesfeststellung, nach dessen Besuch kann das Bestattungsungernehmen mit der Überführung beauftragt werden.

Für die Beurkundung des Sterbefalles sind folgenden Unterlagen vorzulegen:

Die Todesbescheinigung des Arztes

Der Personalausweis

Die Geburtsurkunde

Die Heiratsurkunde bei Verheirateten

Der Nachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Sterbeurkunde von vorverstorbenen Ehe- bzw. Lebenspartnern

Ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bei geschiedenen Partnern

Bei Spätaussiedlern: Der Registrierschein und die Namenserklärungen

Bei ausländischen Urkunden sind die Originale und Übersetzungen von gerichtszugelassenen Übersetzern vorzulegen, sind Urkunden erst im Ausland anzufordern sollte man versuchen sie in einer internationalen Version ausgestellt zu bekommen.

Für die Anmeldung des Sterbevierteljahres für Witwen/Witwer beim Rententräger wird ein Rentenbescheid des/der Verstorbenen benötigt.

Bei vorhandenen Lebens- oder Sterbegeldversicherungen sollte der Versicherungsschein vorliegen.

Im Falle einer Ascheverstreuung oder Urnenbestattung auf See sind entsprechende letztwillige Verfügungen beizubringen.

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