HERMANN PETERS
BESTATTUNGEN
KLUSETOR 27
59555 LIPPSTADT
TEL.: 02941-4411
FAX.: 02941-4444
Tritt der Trauerfall in einem Krankenhaus ein, verständigen Sie bitte das Bestattungsunternehmen, das Formale wird für gewöhnlich durch die Krankenhausverwaltung erledigt.
Bei einem Haussterbefall verständigen Sie bitte den Hausarzt oder den notdiensthabenden Arzt zur Todesfeststellung, nach dessen Besuch kann das Bestattungsungernehmen mit der Überführung beauftragt werden.
Für die Beurkundung des Sterbefalles sind folgenden Unterlagen vorzulegen:
Die Todesbescheinigung des Arztes
Der Personalausweis
Die Geburtsurkunde
Die Heiratsurkunde bei Verheirateten
Der Nachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Sterbeurkunde von vorverstorbenen Ehe- bzw. Lebenspartnern
Ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bei geschiedenen Partnern
Bei Spätaussiedlern: Der Registrierschein und die Namenserklärungen
Bei ausländischen Urkunden sind die Originale und Übersetzungen von gerichtszugelassenen Übersetzern vorzulegen, sind Urkunden erst im Ausland anzufordern sollte man versuchen sie in einer internationalen Version ausgestellt zu bekommen.
Für die Anmeldung des Sterbevierteljahres für Witwen/Witwer beim Rententräger wird ein Rentenbescheid des/der Verstorbenen benötigt.
Bei vorhandenen Lebens- oder Sterbegeldversicherungen sollte der Versicherungsschein vorliegen.
Im Falle einer Ascheverstreuung oder Urnenbestattung auf See sind entsprechende letztwillige Verfügungen beizubringen.